“Goldene” Regeln für die SSC Jugendausfahrt


  1. Das Mitführen, der Konsum und die Abgabe jeglicher Rauschmittel, welche den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen, führen zum sofortigen Ausschluss von der Fahrt.
  2. Rauchen und offenes Feuer sind aus brandschutztechnischen Gründen in den Jugendhäusern und auf den Balkonen verboten.
  3. Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke richten sich nach den Bestimmungen des deutschen Jugendschutzgesetzes.
  4. Das eigenständige Befahren der Skipisten ohne Aufsichtspersonen des SSC ist, sofern dem SSC die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, ist nur in Gruppen von mind. 3 Kindern/Jugendlichen erlaubt.
  5. Den Anweisungen des gesamten Betreuerteams, der Übungsleiter und der Mountain Guides ist unbedingt Folge zu leisten.
  6. Das Rauchen ist gemäß Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt.
  7. Es besteht eine Helmpflicht auf den Pisten für ALLE Teilnehmer, gleich welchen Alters.
  8. Außer den SSC-Regeln gelten die Regeln des Jugendhauses.
  9. Das Nichtbeachten der o.g. Regeln hat bei fortgesetzten Verstößen grundsätzlich den Ausschluss von der Ausfahrt zur Folge. Im Falle eines Ausschlusses trägt der Verursacher alle anfallenden Kosten, wie z.B.  die Kosten einer vorzeitig anzutretenden Heimreise. Im Falle eines Ausschlusses haben die Erziehungsberechtigten für eine geordnete Heimreise Sorge zu tragen (Abholung oder vorzeitige und alleinige Rückreise des Teilnehmers/-in mit der Bahn).